Behemoth haben in einem jahrelangen Rechtsstreit mit der polnischen Regierung um angebliche Beleidigung des polnischen Wappens einen bedeutenden Sieg vor Gericht errungen. Alle Infos zum Gerichtsurteil und zur Reaktion der Band findest du hier.
Behemoth haben in den vergangenen Jahren immer mal wieder für Aufsehen gesorgt, sei es durch Auseinandersetzungen mit der Kirche oder der Regierung. Jetzt kam erneut eine Auseinandersetzung mit der Regierung ans Licht, bei der Behemoth wieder einmal siegreich hervorgingen.
Was ist passiert?
Im Jahr 2017 wurden Behemoth-Frontmann Adam „Nergal“ Darski, Band-Merch-Designer Rafal Wechterowicz und Behemoth-Webmaster Maciej G. von der polnischen Regierung angeklagt, weil sie das polnische Wappen auf einem Band-T-Shirt beleidigt haben sollen. Die Ermittlungen in dem Fall wurden seither zweimal eingestellt, ein dritter Fall tauchte diese Woche auf.
Darski verkündete dabei einen wichtigen Sieg vor Gericht auf Instagram und hob dabei teilweise seine Organisation Ordo Blasfemia hervor, die Geldmittel für den Kampf gegen die Klage gesammelt hatte.
„ANOTHER VICTORY FOR ORDO BLASFEMIA!“, schrieb Darski. „Dank eurer immensen Unterstützung und eurer Spenden haben wir diese abergläubischen Tyrannen wieder einmal besiegt! Nach 8 Jahren des NONSENSE hat die regionale Staatsanwaltschaft von Danzig ihre Strafverfolgung gegen Behemoth wegen angeblicher Beleidigung des polnischen Wappens zurückgezogen.
„Wir lieben und ehren unser schönes Land Polen und sind angewidert von der Behauptung, die aus rein christlicher Bosheit aufgestellt wurde. Wir sind sehr stolz darauf, ankündigen zu können, dass das Design des Emblems exklusiv in den Behemoth-Webstore zurückkehren wird, sobald alle Verfahren abgeschlossen sind.
„Noch einmal: DANKE für eure unermüdliche Unterstützung! Hail Satan. Hail Freedom.“
Was sagt die polnische Regierung?
Die polnische Regierung hat ihre Entscheidung ebenfalls auf ihrer Website veröffentlicht, die inzwischen von The PRP eingesehen und übersetzt wurde. Das Urteil vom 26. Juli besagt, dass Behemoth das polnische Wappen nicht verwendet hat und daher nicht dafür verklagt werden kann.
„Artikel 28, Absatz 1 der Verfassung der Republik Polen besagt, dass das Emblem der Republik Polen das Bild eines weißen Adlers mit einer Krone in einem roten Feld ist. Die oben genannte Bestimmung wird im Gesetz vom 31. Januar 1980 in Artikel 2, Absatz 1 weiter spezifiziert, wo es heißt, dass das Emblem der Republik Polen ‚das Bild eines weißen Adlers mit einer goldenen Krone auf dem nach rechts gewandten Kopf, mit ausgebreiteten Flügeln, einem goldenen Schnabel und Krallen, in einem roten Schildfeld‘ ist. Unter Bezugnahme auf die obige, sehr präzise Definition des Emblems auf die umstrittene Grafik stellte der Staatsanwalt fest, dass die umstrittene Grafik eine künstlerische Schöpfung, aber nicht das Emblem der Republik Polen ist.
„Daher gibt es in diesem Fall keinen Gegenstand, der von der angeblichen ursächlichen Handlung des Angeklagten betroffen sein könnte. Mit anderen Worten, der Angeklagte konnte das Wappen der Republik Polen nicht beleidigt haben, da es sich bei der fraglichen Grafik nicht um das Wappen handelte. Hervorzuheben ist auch, dass die Analyse des Entstehungsprozesses der streitgegenständlichen künstlerischen Installation zweifelsfrei ergeben hat, dass das streitgegenständliche Produkt nicht durch die Umgestaltung des Wappens der Republik Polen entstanden ist, sondern sich allenfalls auf das Wappen bezieht.“
Herzlichen Glückwunsch zum Sieg, Behemoth!